Leitfaden zu Steuerabzügen und Mehrwertsteuervorteilen

Durch den Kauf bei DIEFFEMATIC können Sie von Steuerabzügen für Gebäudesanierungen und einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 4 % oder 10 % profitieren.
Da es sich hierbei um recht komplexe Vorschriften handelt und Abweichungen möglich sind, laden wir Sie ein, das Folgende als rein indikativ zu betrachten und sich stets auf die Veröffentlichungen auf der Website der Finanzbehörde

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STEUERABZUG FÜR SANIERUNGSARBEITEN

Der Steuerabzug beträgt 50 %, bis zu einem Maximum von 96.000 € und gilt für außergewöhnliche Instandhaltungs- und Gebäudesanierungsarbeiten, die an einzelnem Wohneigentum und darüber hinaus normale Wartungsarbeiten an gemeinsamen Teilen von Wohngebäuden durchgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden der Einnahmeagentur, den Sie unter diesem Link finden:

Laden Sie den von der Finanzbehörde erstellten Leitfaden herunter


WIE SIE DEN STEUERABZUG ERHALTEN

Um die Abzüge zu erhalten, muss die Zahlung per Banküberweisung erfolgen, die Folgendes enthält:

  • Verweis auf das Gesetz (Artikel 16-bis des Präsidialdekrets 917/1986);
  • Steuernummer des Begünstigten des Abzugs;
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 02264070687)

Wir bitten Sie, als Grund die Bestellnummer oder Rechnungsnummer anzugeben.

Nach Erhalt der Banküberweisung wird eine Rechnung ausgestellt, die die Beschreibung der gekauften Produkte und den Verweis auf die Bestellnummer im Zahlungsgrund enthält.


2. REDUZIERTE MEHRWERTSTEUER

Reduzierte Mehrwertsteuersätze:

  • 4 % für den Bau von Nicht-Luxus-Erstwohnsitzen und landwirtschaftlich genutzten Gebäuden für Wohnzwecke;
  • 10 % für Restaurierungs- und konservative Sanierungsmaßnahmen sowie städtische und Gebäudesanierungen sowie für primäre und sekundäre Urbanisierungsarbeiten;
  • 4 % für den Besitz des Erklärungsgesetzes 104;

Die Anwendung des Vorzugssteuersatzes setzt die Ausstellung einer Erklärung des Käufers über die Verwendung der Waren für die Durchführung der oben genannten geförderten Arbeiten voraus und es müssen von den zuständigen Behörden ausgestellte Dokumente beiliegen, die die Art des Eingriffs spezifizieren. Die vom Käufer vorgelegten Unterlagen müssen von der DIEFFEMATIC-Verwaltung überprüft werden, um die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen festzustellen und zu entscheiden, ob der vom Kunden gewünschte reduzierte Mehrwertsteuersatz angewendet werden kann.

Um herauszufinden, ob Sie von der reduzierten Mehrwertsteuer profitieren können, lesen Sie bitte unseren Leitfaden zur Anwendung reduzierter Sätze.

DOKUMENTE HERUNTERLADEN:

Antrag auf ermäßigte Mehrwertsteuer beim Kauf von Fertigwaren
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Mehrwertsteuer 4 % Erstwohnsitz
Mehrwertsteuer 10 %
Mehrwertsteuer 4 % GESETZ 104