Abfall- und Verpackungsmanagement

In Übereinstimmung mit den Verpflichtungen zur Umweltkennzeichnung gemäß Art. 219 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 152/2006 und seinen nachfolgenden Änderungen wird nachstehend die vollständige Liste der Verpackungsmaterialien aufgeführt, die von DIEFFEMATIC für den Transport und die Vermarktung seiner Produkte verwendet werden könnten.